ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(nachstehend als Vereinbarung bezeichnet)
Allgemeine Definitionen
Wettbüro - eine Internet-Ressource von 1xBit (im Folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet), auf der Benutzern Online-Wettmöglichkeiten angeboten werden.
Hauptmarke des Unternehmens - eine Reihe von Merkmalen, die das Unternehmen von anderen unterscheidet, und es für die Nutzer leicht erkennbar macht. Die Hauptmarke des Unternehmens (nachfolgend als Marke des Unternehmens bezeichnet) für dieses Partnerprogramm ist 1xBit.
Website oder Ressource des Unternehmens (nachfolgend ebenfalls als 1xBit bezeichnet) - eine oder mehrere Websites des Unternehmens, die die Marke des Unternehmens ganz oder teilweise im Domainnamen enthalten.
Produkte des Unternehmens - der Dienst oder eine Reihe von Diensten, die den Benutzern auf den Ressourcen des Unternehmens angeboten werden.
Partnerprogramm - eine Art der Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und den Partnern, die durch die Ressourcen des Unternehmens, insbesondere https://partners1xbit.com/, umgesetzt wird, wobei der Partner mit seinen eigenen Mitteln oder Ressourcen für die Dienstleistungen des Unternehmens werben und dafür eine Vergütung erhalten kann. Die Grundprinzipien dieser Art der Zusammenarbeit werden im Folgenden dargelegt und gelten ab dem Zeitpunkt der Registrierung im Partnerprogramm auf https://partners1xbit.com/ als vom Partner akzeptiert.
Partner - ein Webmaster (eine natürliche oder juristische Person), der die Bedingungen des Partnerprogramms auf partners1xbit.com erfüllt und dessen Hauptziel darin besteht, Neue Nutzer zur Ressource des Unternehmens zu bringen und dessen Produkte zu bewerben.
Partnerkonto - das persönliche Konto des Partners im Partnerprogramm.
Neue Nutzer - Nutzer, die vorher kein Spielerkonto auf einer Website von 1xBit hatten, durch den Partner mit bestimmten Mitteln gezielt auf die Website des Unternehmens verwiesen wurden, ein Spielerkonto bei 1xBit registriert und ihre erste Einzahlung getätigt haben.
Empfehlungslink - ein Link zur Website des Unternehmens, der die eindeutige Kennung des Partners enthält.
Verdienst - monetäre Belohnungen, die der Partner als Provision erhält, welche auf dem Gewinn basiert, den das Unternehmen durch die vom Partner vermittelten neuen Benutzer erzielt.
Zahlung - eine Zahlung (Verdienst), die dem Partner vom internen Konto des Partnerprogramms über ein externes Zahlungssystem überwiesen wird.
Berichtszeitraum - ein bestimmter Zeitraum, in dem der Partner die Ergebnisse seiner Arbeit im Rahmen des Partnerprogramms verfolgen kann.
Werbematerialien - Text-, Grafik-, Audio-, Video- und kombinierte Materialien mit Werbecharakter, die zur Förderung der Produkte des Unternehmens im Internet dienen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vereinbarung
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Der Partner verpflichtet sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partnerprogramms vor Beginn der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen zu lesen, zu verstehen und zu akzeptieren.
1.2. Nur ein volljähriger Benutzer (18+) kann Mitglied werden und die Bedingungen des Partnerprogramms erfüllen.
Das Unternehmen haftet gegenüber Dritten nicht für die Nichteinhaltung der Klausel über Altersbeschränkungen durch den Partner. Bei einem Verstoß gegen diese Klausel hat das Unternehmen das Recht, die Auszahlung von Verdiensten an den Partner zu verweigern und dessen Partnerkonto einzufrieren.
1.3. Der Partner trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit und Speicherung von personenbezogenen Daten, einschließlich Benutzernamen und Passwörtern. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für den Verlust von personenbezogenen Daten durch den Partner und/oder deren Weitergabe an Dritte.
1.4. Im Rahmen des Partnerprogramms behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Zusammenarbeit mit einem Partner zu verweigern. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese Entscheidung zu begründen.
1.5. Das Unternehmen hat das Recht, Änderungen an dieser Vereinbarung vorzunehmen, und, soweit möglich, wird eine Mitteilung über wesentliche Änderungen an die vom Partner in seinem Partnerkonto angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Maßgeblich ist die Version der Vereinbarung, die auf der Website des Partnerprogramms veröffentlicht ist.
1.6. Der Partner kann sich nur einmal beim Partnerprogramm registrieren. Eine erneute Registrierung, auch als Sub-Partner, ist strengstens untersagt.
2. Platzierung von Werbematerialien
2.1. Die Zusammenarbeit mit dem Partner im Rahmen des Partnerprogramms beinhaltet die Platzierung von Werbematerialien auf der Ressource oder den Ressourcen des Partners.
2.2. Bei der Platzierung von Werbematerialien im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen hat der Partner die in dem Land, in dem die Werbematerialien platziert werden, geltenden Gesetze, die Anforderungen der Regulierungsbehörden und die ethischen Standards strikt einzuhalten und nur Werbematerialien zu verwenden, die vom Unternehmen moderiert und genehmigt wurden.
2.3. Wenn ein Partner seine eigenen Werbematerialien vorbereitet, muss der Partner diese Werbematerialien einem Vertreter des Partnerprogramms zur Moderation und Genehmigung vorlegen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel der Vereinbarung muss der Partner mit den in Klausel 2.8 der Vereinbarung genannten Konsequenzen rechnen.
2.4. Der Partner verpflichtet sich, die Relevanz und Genauigkeit der Werbematerialien zu überwachen, die auf seiner Ressource oder seinen Ressourcen (Websites, soziale Netzwerke, Instant Messenger, etc.) platziert werden. *
*Zu den unzulässigen Werbematerialen gehören:
- falsche Bedingungen für Werbeaktionen, Bonusse und Sonderangebote;
- veraltete kreative Ideen;
- Werbematerialien, die ein veraltetes Unternehmenslogo enthalten;
- Werbematerialien, die den Namen des Unternehmens oder einer seiner Marken verwenden und die Links zu Websites von Wettbewerbern enthalten.
Wenn Werbematerialien als unzulässig erachtet werden, hat das Unternehmen das Recht, die Bedingungen der Vereinbarung mit dem Partner sofort zu überprüfen, wobei es sich das Recht vorbehält, dessen Partnerkonto zu sperren.
2.5. Der Partner ist vollständig und allein für den Betrieb und den Inhalt der Ressource oder Ressourcen verantwortlich, auf der/denen die Werbematerialien platziert werden.
2.6. Der Partner verpflichtet sich, die Platzierung von Materialien auf seiner Ressource oder seinen Ressourcen zu verhindern, die verleumderisch, altersbeschränkt, illegal, schädlich, bedrohlich, obszön, rassistisch oder ethnisch intolerant oder anderweitig unerwünscht oder diskriminierend, gewalttätig, politisch unkorrekt oder anderweitig kontrovers sind oder die Rechte des Unternehmens oder die Rechte Dritter verletzen.
2.7. Der Partner darf keine Werbematerialien oder Inhalte, die für die Website des Unternehmens werben, in Ländern verbreiten, in denen dies verboten ist, einschließlich Ländern, in denen regulatorische Normen im Entstehen sind.
2.8. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Ansprüche Dritter, die sich auf die Ressource oder Ressourcen des Partners oder auf Produkte oder Dienstleistungen des Partners beziehen.
Wenn festgestellt wird, dass die Werbematerialien auf der Ressource oder den Ressourcen des Partners gegen diese Vereinbarung verstoßen, wird eine Warnung an den Partner gesendet, mit der Aufforderung, diese Materialien zu ersetzen. Der Partner verpflichtet sich, das Problem innerhalb von 5 (fünf) Werktagen zu beheben.
Bleibt die Angelegenheit ungelöst, behält sich das Unternehmen über das Partnerprogramm das Recht vor, Zahlungen an den Partner auszusetzen, bis das Problem behoben ist.
Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen diese Klausel der Vereinbarung hat das Unternehmen über das Partnerprogramm das Recht, die Bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Partner zu überarbeiten.
3. Traffic-Quellen
3.1. Bei der Registrierung erklärt sich der Partner bereit, umfassende Informationen über die Quellen des Traffics zu geben, die er während der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen zu nutzen beabsichtigt.
3.2. Der Partner haftet für jedes absichtliche Verschweigen von Traffic-Quellen. Für den Fall, dass sich herausstellt, dass der Partner absichtlich Quellen des Traffics verschleiert hat, behält sich das Unternehmen das Recht vor, Zahlungen zu sperren und die Bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Partner zu überarbeiten.
3.3. Der Moderationsdienst des Unternehmens überwacht die Einhaltung der vom Partner genutzten Traffic-Quellen. Der Partner kann sich für Erläuterungen an den Support-Service des Partnerprogramms
4. Einschränkungen bei der Nutzung des geistigen Eigentums des Unternehmens
4.1. Dem Partner ist es untersagt, das Erscheinungsbild der Websites oder einzelner Landingpages der Hauptmarke des Unternehmens sowie der Websites der vom Unternehmen registrierten Handelsnamen und Marken ganz oder teilweise zu kopieren. Darüber hinaus dürfen die Websites oder Landingpages des Partners nicht den Eindruck erwecken, dass sie von der Hauptmarke des Unternehmens oder einer der ihr zugehörigen Marken betrieben werden oder mit ihnen verbunden sind.
4.2. Der Partner hat nicht das Recht, Logos, Grafiken und Marketingmaterialien des Unternehmens ohne die Zustimmung der Vertreter des Unternehmens zu verwenden, mit Ausnahme von Materialien, die er im Rahmen des Partnerprogramms erhält.
4.3. Der Partner verpflichtet sich, keine Varianten des Namens der Hauptmarke des Unternehmens oder anderer Marken des Unternehmens in der Adresse seiner Website (Domainname), internen Seiten oder mobilen Anwendungen zu registrieren oder zu verwenden. Als „Variante“ wird jeder Name, der den Namen einer Marke des Unternehmens enthält oder daraus besteht oder der dem Namen der Marke des Unternehmens so ähnlich ist, dass er Verwechslungen hervorrufen kann, bezeichnet. Der Partner stimmt zu, dass das Unternehmen das Recht hat, die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslung zu bestimmen.
4.4. Der Partner hat nicht das Recht, Schlüsselwörter, Suchanfragen oder andere Identifikatoren für die Verwendung in Suchmaschinen, Portalen, Werbediensten oder anderen Such-/Referenzdiensten zu erwerben/registrieren/verwenden, die mit Handelsnamen (Marken) des Unternehmens oder einer anderen Marke im Besitz des Unternehmens identisch oder ähnlich sind. Dazu gehören auch Meta-Tags auf der Website des Partners, die mit einem Handelsnamen (Marken) des Unternehmens identisch oder ähnlich sind.
Der Partner ist nicht berechtigt, Seiten und/oder Gruppen in sozialen Netzwerken (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook, Twitter usw.) zu erstellen, die fälschlicherweise als Seiten oder Gruppen des Unternehmens und/oder der Marken des Unternehmens interpretiert werden können.
Der Partner stimmt außerdem zu, keine mobilen oder Web-Anwendungen oder Websites zu erstellen oder zu verbreiten, die fälschlicherweise als Anwendungen oder Websites der Marken des Unternehmens interpretiert werden können.
4.5. Für den Fall, dass eine der Klauseln 4.1 - 4.4 dieser Vereinbarung verletzt werden, hat das Unternehmen das Recht, die Bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Partner zu überprüfen.
5. Wettbewerb
5.1. Der Partner verpflichtet sich, keine Werbematerialien im Namen der Verwaltung, der Manager oder anderer Mitarbeiter des Unternehmens und insbesondere des Partnerprogramms zu platzieren oder in Umlauf zu bringen. Alle Werbematerialien und Appelle an Kunden im Namen des Unternehmens müssen von offiziellen E-Mail-Adressen versendet werden, die auf der Website des Unternehmens aufgeführt sind.
5.2. Der Partner hat kein Recht, potenzielle Kunden in einer Weise zu kontaktieren, die zu einem Wettbewerb zwischen dem Partner und dem Unternehmen hinsichtlich der Werbung für die Website oder die Websites führt.
5.3. Als Werbemittel für das Unternehmen ist es dem Partner untersagt, Mail-Spam, kontextbezogene Werbung mit einer der Marken des Unternehmens und Werbeformate wie Clickunder und Popunder zu verwenden.
5.4. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass er potenziellen Neuen Nutzern des Unternehmens ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens im Rahmen des Partnerprogramms keine Anreize (finanzieller oder sonstiger Art) für die Registrierung, Einzahlung oder sonstige Handlungen anbietet oder gewährt, mit Ausnahme von Standard-Werbeprogrammen, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit im Rahmen des Partnerprogramms anbieten kann.
5.5. Dem Partner ist es untersagt, über seinen Empfehlungslink ein eigenes Spielerkonto beim Unternehmen zu registrieren und Absprachen mit anderen Nutzern zu treffen.
5.6. Dem Partner ist es untersagt, Cookie-Dropping zu verwenden, und zwar:
- Das Öffnen der 1xBit-Website in einem iframe der Größe Null oder in einer unsichtbaren Zone;
- Die Implementierung von Tags, Cookie-Skripten und anderen Manipulationen dieser Art.
5.7. Im Falle eines Verstoßes gegen die Klauseln 5.1 - 5.6 dieser Vereinbarung behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Partner zu überarbeiten und kann das Partnerkonto schließen.
6. Vertrauliche Informationen
6.1. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung kann der Partner vertrauliche Informationen erhalten, die sich auf das Geschäft des Unternehmens, seinen Betrieb, seine Technologien und das Partnerprogramm beziehen (einschließlich z. B. der Verdienste und anderer Provisionen, die der Partner im Rahmen des Partnerprogramms erhält).
6.2. Der Partner verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen, es sei denn, der Partner hat die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens. Der Partner darf vertrauliche Informationen nur zum Erreichen der Ziele dieser Vereinbarung verwenden. Die Verpflichtungen des Partners in Bezug auf vertrauliche Informationen bleiben auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.
6.3. Im Falle eines Verstoßes gegen die Klauseln 6.1 - 6.2 dieser Vereinbarung hat das Unternehmen das Recht, die Vereinbarung mit dem Partner zu kündigen und Strafen gemäß den geltenden Gesetzen zum Schutz vertraulicher Informationen zu verhängen.
7. Provision für das Werben Neuer Nutzer
7.1. Der Verdienst des Partners hat keinen festen Wert und hängt von den Einnahmen des Unternehmens ab, die es von Neuen Nutzern erhält, die sich über den Empfehlungslink des Partners registriert haben, sowie von der Qualität des Traffics.
7.2. Unmittelbar nach der Registrierung hat jeder neue Partner Anspruch auf eine Provision in Höhe von 25 % (fünfundzwanzig Prozent) des Nettogewinns, den das Unternehmen von den durch den Partner geworbenen Neuen Nutzern erhält. Der Provisionsprozentsatz kann bis auf 30 % (dreißig Prozent), 35 % (fünfunddreißig Prozent) oder 40 % (vierzig Prozent) erhöht werden, abhängig vom Nettogewinn des Unternehmens aus den vom Partner vermittelten Nutzern. Der Prozentsatz der erhaltenen Provision erhöht sich automatisch, wenn der durch den Partner erhaltene Gewinn steigt.
Der Partner erhält:
25 %, wenn der monatliche Netto-Wettgewinn des Unternehmens bis zu 200 mBTC beträgt;
30 %, wenn der monatliche Netto-Wettgewinn des Unternehmens zwischen 200 mBTC und 700 mBTC beträgt;
35 %, wenn der monatliche Netto-Wettgewinn des Unternehmens zwischen 700 mBTC und 1000 mBTC beträgt;
40 %, wenn der monatliche Netto-Wettgewinn des Unternehmens über 1000 mBTC beträgt.
Der Gewinn des Partners wird als Prozentsatz des Netto-Wettgewinns von den durch den Partner geworbenen Nutzern berechnet. Der Netto-Wettgewinn = Gesamtbetrag der Einsätze - Gesamtgewinne - Gesamtbonusse - Gebühren des Zahlungssystems.
Der Provisionssatz des Partners kann geändert werden. Wenn dies der Fall ist, wird der Partner per E-Mail informiert.
7.3. Wenn der Partner innerhalb von 3 (drei) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten keine 3 (drei) Neuen Nutzer anwirbt, hat das Unternehmen das Recht (ist aber nicht verpflichtet), die Bedingungen der Zusammenarbeit mit dem Partner zu ändern, einschließlich durch die Reduzierung der Höhe der vom Partner zu erhaltenden Provision oder die Aussetzung der Nutzung des Partnerkontos im Partnerprogramm. In einzelnen Fällen kann die Frage der Beendigung der laufenden Vereinbarung mit dem Partner angesprochen werden.
Andererseits kann das proaktive Verhalten des Partners bei der Werbung für die Marken des Unternehmens ein Grund für die Verbesserung der Bedingungen der Zusammenarbeit sein, insbesondere durch die Erhöhung der Höhe der Provision. Der Partner wird darüber per E-Mail an die im Partnerkonto angegebene Adresse benachrichtigt.
8. Zahlung der Provision
8.1. Der Partner kann den Verdienst einmal pro Woche (jeden Dienstag, für den Zeitraum von Montag bis einschließlich Sonntag der vorigen Woche) erhalten, aber nur dann, wenn er vorher die Einzelheiten der Auszahlung mit einem Manager des Unternehmens vereinbart hat und wenn die verdienten Mittel den Mindestauszahlungswert von 2,5 mBTC überschreiten.
Wenn der Partner nicht den oben genannten Mindestbetrag auf seinem Partnerkonto hat, wird das Geld automatisch in den darauffolgenden Zeitraum übertragen und so weiter, bis der erforderliche Betrag erreicht ist. Ein negativer Saldo wird ebenfalls in den nächsten Monat übertragen.
8.2. Das Partnerprogramm des Unternehmens hat das Recht, Zahlungen an den Partner bis zu 2 (zwei) Monate zu verzögern, wenn es zu unvorhergesehenen technischen Störungen im Partnerprogramm kommt oder wenn es notwendig ist, den Partner und seine Traffic-Quellen zu verifizieren. Für den Fall, dass sich die Auszahlung verzögert, kann der Partner mit einem Manager des Unternehmens, der das Partnerprogramm vertritt, klären warum.
8.3. Vergewissern Sie sich vor dem Senden einer Zahlungsanforderung, dass die Angaben korrekt sind. Wenden Sie sich an Ihren Manager, wenn Sie zum ersten Mal eine Zahlung anfordern. Weitere Zahlungen werden automatisch vorgenommen.
8.4. Die Zahlungen erfolgen gemäß den Angaben, die der Partner bei der Registrierung gemacht hat. Die Informationen können durch das Kontaktieren von support@partners1xbit.com geändert werden. 1xBit verpflichtet sich, etwaige Transaktionsgebühren bei der Überweisung von Zahlungen an den Partner zu übernehmen.
8.5. Wenn unehrliche neue Benutzer im Datenverkehr des Partners entdeckt werden, ist das Unternehmen berechtigt, die aktuelle Vereinbarung mit dem Partner zu kündigen, ohne ihn vorher zu benachrichtigen oder ihm zu erlauben, Geld abzuheben.
Ob ein neuer Benutzer „unehrlich“ ist oder nicht, wird gemäß Absatz 2.19 in „Allgemeine Bestimmungen“ festgestellt.
9. Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten
9.1. Der Partner kann alle Entscheidungen anfechten, die von Vertretern des Partnerprogramms getroffen wurden. Um dies zu tun, muss der Partner den Support-Service des Partnerprogramms kontaktieren und seinen Fall darlegen.
9.2. Partner müssen alle Informationen ausschließlich in schriftlicher Form an die offizielle E-Mail-Adresse des Support-Services des Partnerprogramms senden. Die Kontaktdaten des Support-Services sind auf der Website des Partnerprogramms angegeben.
9.3. Der Support-Service des Partnerprogramms hat das Recht, die Prüfung einer Beschwerde abzulehnen, wenn der Partner den Nachweis der Nichtverletzung nicht erbringt.
9.4. Die Frist für die Prüfung einer Beschwerde beträgt 14 (vierzehn) Werktage ab dem Datum ihres Eingangs.
9.5. Nach Prüfung der Beschwerde sind alle Entscheidungen, die das Unternehmen in Bezug auf das Partnerprogramm trifft, endgültig und können nicht revidiert werden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, alle Mitteilungen zu löschen, die Obszönitäten, Beleidigungen, Anstiftung zur Gewalt oder falsche Anschuldigungen enthalten und die Zusammenarbeit mit dem Partner, der für das Senden solcher Mitteilungen verantwortlich ist, ordnungsgemäß auszusetzen.